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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung im Obstgarten

 

 

 

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für Gäste erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnung sowie die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(3) Geschäftsbedingungen des/der Mieter:In finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden.

(4) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

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§ 2 Buchung, Zahlungsbedingungen, Stornierung

(1) Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an willkommen@badpyrmont-ferienhaus.de.

(2) Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung mit der Zahlungsplanung, die eine Anzahlung von 200 € umfasst. Sobald die Anzahlung getätigt wurde, erhalten Sie von uns die Buchungsbestätigung. Die Reservierung der Ferienwohnung ist erst mit Erhalt der Buchungsbestätigung rechtskräftig.

(3) Die gesamte Zahlung ist bis spätestens 8 Wochen vor Anreise fällig, bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder PayPal. Weitere Zahlungsmöglichkeiten stehen leider nicht zur Verfügung. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom/von der Mieter:In zu tragen, d. h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der/die Mieter:In.

(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der/die Mieter:In Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der/die Mieter:In.

(5) Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der/die Mieter:In verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

- bis zu 28 Tage vor dem Anreisetag wird die Anzahlung einbehalten,

- 27 bis zu 0 Tage vor dem Anreisetag sowie bei Nicht Anreise werden 100% des vereinbarten Preises einbehalten.

(6) Im Falle einer Absage von unserer Seite in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber, Verkauf des Objektes) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits erfolgten Zahlungen. Es entsteht kein Anspruch des/der Mieter:In auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

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§ 3 An- und Abreise

(1) Für die Schlüsselübergabe erfolgen 3-5 Tage vor Anreise Absprachen per E-Mail.

(2) Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- Wärme- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt ist hiermit ausgeschlossen

(3) Am Anreisetag steht unsere Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

(4) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser etc. sind zu reinigen und in die vorgesehenen Schränke einzuräumen, die Mülleimer sind unter Beachtung der Mülltrennung zu entleeren und der Kühlschrank ist vollständig auszuräumen.

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§ 4 Aufenthalt

(1) Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Ferienwohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

(2) Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

(3) Die Nebenkosten der Ferienwohnung sind grundsätzlich inklusive. Bei übermäßigem Verbrauch können weitere Kosten in Rechnung gestellt werden.

(4) Die Leistungen der Pyrmont Plus Card sind grundsätzlich bei kurbeitragspflichtigen Übernachtungen inklusive, jedoch unterliegen die einzelnen Angebote saisonalen Änderungen. Es gilt das jeweils von der Bad Pyrmont Tourismus GmbH aktuell ausgegebene Programm. Sollte es durch höhere Gewalt zu Änderungen, Einschränkungen oder Ausfall dieser Leistungen kommen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, entsteht hier kein Schadenersatzanspruch.

(5) Die Verpflichtung zur Kurbeitragszahlung lt. Niedersächsischer Landesverordnung bleibt davon unberührt.

(6) Der/die Mieter:In erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung im Obstgarten einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Anzahlung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der bis dahin getätigten Zahlungen oder eine Entschädigung besteht nicht.

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§ 5 Nutzung Mietobjekt

(1) Der/die Mieter:In ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.

(2) Sollten Mängel an der Wohnung, dem Mobiliar oder dem Inventar bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(3) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Umräumen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.

(4) Der/die Mieter:In haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

(5) Das gesamte Haus ist ein Nichtraucherhaus, Rauchen ist nur auf der Terrasse erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen wird dem/der Mieter:In eine Reinigungspauschale in Rechnung gestellt, es können zudem eine fristlose Kündigung erfolgen und Vermietungsausfälle weiterberechnet werden.

(6) Die Mitnahme von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Vermieter berechnet für die Unterbringung einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser zusätzlich Pauschalen in Rechnung stellen.

(7) Der Vermieter behält sich vor, folgende Pauschalen bei Zuwiderhandlungen einzufordern:

- unangekündigte Gäste: 100 € plus 10 € Aufschlag auf den Tages-Mietpreis

- Rauchen im Haus, gefüllte Aschenbecher im Haus: 100 €

- je verlorenem Schlüssel: 100 €

- unangekündigte Mitnahme von Haustieren: 100 € plus Aufpreis auf den Tages-Mietpreis

(8) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange der Gäste ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den/die Mieter:In über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(9) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, bei Störung des Haus-Nachbarschaftsfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

(10) Eine Vermietung an Personen unter 21 Jahren, an Jugend- oder an Junggesell:Innen-Gruppen erfolgt nicht.

(11) Die Benutzung der Kinderspielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

(12) Der/die Mieter:In haftet auch für das Verschulden aller mitreisenden Gäste. Sollte ein Untervermietung schriftlich bestätigt worden sein, haftet auch in diesem Fall der/die Mieter:In für das Verschulden der Untermieter:Innen.

(13) Bei fristloser Kündigung bleibt der bereits gezahlte Mietzins bei dem Vermieter.

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§ 6 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN - Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem/der Mieter:In für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der/die Mieter:In hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(2) Zugangsdaten - Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der/die Mieter:In Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der/die Mieter:In verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung – Der/die Mieter:In wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen - Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der/die Mieter:In selbst verantwortlich. Besucht der/die Mieter:In kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der/die Mieter:In stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der/die Mieter:In oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er/sie den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

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§ 7 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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§ 9 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Hameln zuständig.

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